Unterhaltsrecht

Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wer wie viel zahlt und welche Leistungen erbringt können die Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln. Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Können sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen, entscheidet das Gericht.

Benötigen Sie als Eltern Unterstützung um einen fairen und den gesetzlichen Anforderungen genügenden Unterhaltsvertrag auszuarbeiten? Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Berechnung und der Erstellung/Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung. Die Vereinbarung wird der KESB Seeland zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Die Kosten werden den Eltern auferlegt.

Auf der Webseite der KESB finden Sie weitere Informationen, darunter das «Merkblatt zum neuen Kinderunterhaltsrecht» und das Formular «Absichtserklärung der Eltern für die Regelung oder Abänderung des Kinderunterhalts». Dieses Formular müssen Sie einreichen, wenn Sie das Angebot einer Beratung beim Regionaler Sozialdienst Erlach in Anspruch nehmen wollen.

KESB - Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht
Regionaler Sozialdienst Erlach

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