Die Stimmberechtigten treffen sich in der Regel zwei Mal pro Jahr an der Gemeindeversammlung: Im ersten Halbjahr um die Rechnung des Vorjahres zu genehmigen. Im zweiten Halbjahr werden das Budget des kommenden Jahres und die Gemeindesteueranlagen beschlossen. Nebst diesen Geschäften werden jeweils weitere Sachgeschäfte oder Wahlen traktandiert.
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung wählt:
- die Vizepräsident:in (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person)
- die Mitglieder der Kommissionen
- das Rechnungsprüfungsorgan
Die Versammlung beschliesst:
- die Annahme, Abänderung und Aufhebung der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung
- das Budget der laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern
- die Jahresrechnung
- Ausgaben und weitere Geschäfte im Rahmen der Kompetenzordnung
Kompetenz: Neue Ausgaben und weitere Geschäfte gemäss Gemeindeordnung, welche den Betrag von CHF 250'000.00 übersteigen, fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Bei wiederkehrenden Ausgaben ist die Kompetenz zehn Mal kleiner als bei einmaligen.
VoraussetzungenEingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft ist
- urteilsfähig ist
- Schweizerbürger:in ist
- und das 18. Altersjahr vollendet hat