Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht.
Betreut eine Familie Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt tagsüber , muss sie dies der KESB melden (Meldepflicht bei mindestens fünf Stunden pro Tag oder insgesamt zehn Stunden pro Woche). Tagesfamilien dürfen höchstens fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Die KESB überträgt die Durchführung der Aufsicht der kommunalen Pflegekinderaufsichtsperson. Diese erstellt einen Bericht für die KESB.
Aufsicht
Gemäss Artikel 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tageseltern werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Ausgeschlossen davon sind Tageseltern, welche mit einer Tagesfamilienorganisation (TFO) zusammenarbeiten. In diesem Fall wird die Aufsicht durch die TFO vorgenommen, nicht durch die Pflegekinderaufsicht.
Meldungen
Meldungen sind schriftlich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, 031 636 30 30, zu richten. Das entsprechende Meldeformular finden Sie unten.
Fragen
Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Regionaler Sozialdienst Erlach
Bahnhofstrasse 87, Postfach 40, 3232 Ins
E-Mail
Telefon: 032 312 80 90
Fax: 032 312 80 91