Die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz liegt für die Gemeinde Erlach und die Anschlussgemeinden bei der KESB Seeland in Aarberg. Der Regionale Sozialdienst Erlach nimmt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowohl Aufgaben im freiwilligen Bereich wie auch Aufgaben im Auftrag der KESB Seeland wahr. Die KESB Seeland ist für die Prüfung und Errichtung von Massnahmen sowie als Meldestelle für Gefährdungsmeldungen zuständig.
Aufgaben im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich)
- Wenn Eltern Probleme damit haben ihren Familienalltag zu bewältigen, kann die Entwicklung der Kinder darunter leiden. In solchen Fällen bietet der Regionale Sozialdienst Erlach Beratung und Begleitung auf freiwilliger Basis an. Diese haben das Ziel, die Situation in enger Zusammenarbeit mit den Eltern so zu verbessern, dass sich die Kinder gut entwickeln können. Bei Bedarf wird die Unterstützung weiterer Fachstellen organisiert
- Beratung gemeinsame elterliche Sorge
- Beratung bei der Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung
Aufgaben im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich)
- Abklären von Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene. Jede Person kann der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint oder wenn sie selber Unterstützung braucht. Sie können die Gefährdungsmeldung bei der zuständigen KESB Seeland schriftlich oder mündlich einreichen
- Führen von Beistandschaften sowie Erziehungsaufsicht für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
- Führen von Beistandschaften für Erwachsene. Je nach Beistandschaft werden Unterstützungen im täglichen Leben geleistet, Vertretungen bei bestimmten Geschäften oder Rechtsverfahren vorgenommen oder Einkommen und Vermögen verwaltet
- Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, wird erforderlichenfalls eine Beistandsperson ernannt, welche das Kind bei der Feststellung der Vaterschaft unterstützt und die Unterhaltspflicht klärt
- Begleiten von Adoptionsverfahren und durchführen der notwendigen Abklärungen