Publikation vorsorgliche Nutzungseinschränkung der Heidenwegbrücke St. Petersinsel
04.03.2026
Aufgrund der Verschlechterung der Tragfähigkeit darf die Brücke per sofort nur noch mit einem Höchstgewicht von 3.5 Tonnen befahren werden.
Gestützt auf den aktuellen Monitoringbericht muss bei der Heidenwegbrücke per sofort und bis auf Weiteres eine vorsorgliche Nutzungseinschränkung (Gewichtsbeschränkung auf 3.5 Tonnen für die Befahrung der Heidenwegbrücke St. Petersinsel) erlassen werden.
Die Brücke stammt aus den 1930er-Jahren und wurde seither nicht wesentlich verändert. Sie wird regelmässig überprüft. Der infolge neuer Setzungen und Risse veranlasste Zustandsbericht vom 3. März 2026 zeigt eine deutliche Verschlechterung der Tragfähigkeit, weshalb diese vorsorgliche Nutzungseinschränkung notwendig ist. Der Gemeinderat klärt zurzeit ab, ob bauliche Sofortmassnahmen ergriffen werden können, damit die Nutzungseinschränkung wieder aufgehoben werden kann. Zudem steht die Gemeinde in Kontakt mit den Blaulichtorganisationen, um die Einsatzfähigkeit während der Einschränkung sicherzustellen.
Parallel dazu werden die laufenden Abklärungen für eine ordentliche Sanierung bzw. einen Ersatz der Brücke weitergeführt. Aufgrund der vorgenommenen technischen und planerischen Vorarbeiten ist vorgesehen, das Baugesuch für den Brückenersatz in absehbarer Zeit einzureichen.
Die vorsorgliche Nutzungseinschränkung gilt ab sofort und wurde im Anzeiger Region Erlach vom 13. März 2026 publiziert.
Gemeinderat Erlach
