Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025

31.10.2025

Traktanden und Unterlagen zur Gemeindeversammlung

Die ordentliche Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Erlach (Vinelzstrasse 54) statt.

Traktanden:

1. Budget 2026
a. Beraten und festsetzen der direkten und indirekten Steueranlage
b. Genehmigung Budget 2026
c. Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget

2. Kreditabrechnungen
a. Sanierung Breitenweg-Märit-Böcklinsgasse; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
b. Sanierungsplanung der Schulraumstandorte Gostel 14 und Märit 4; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
c. Sanierung Primarschulhaus Märit 4; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
Unterlagen (Auszug StedtliInfo Nr. 4/2025)

3. Wahlen 2026 – 2029
a. Vizegemeindepräsident:in
b. Kommissionen
    4 Mitglieder der Baukommission
    4 Mitglieder der Kommission für Schule, Jugend und Sport
    6 Mitglieder der Kommission für Tourismus, Kultur und Freizeit
c. Wahl der externen Revisionsstelle

4. Sanierung Trinkwasserleitung Büel (Schloss) / Unter den Halden;
Strassensanierung Unter den Halden & Büelrain; Genehmigung Verpflichtungskredit
Unterlagen (Auszug StedtliInfo Nr. 4/2025)

5. Orientierung des Gemeinderates

6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Das Protokoll vom 11. Juni 2025 lag öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Das Protokoll der obigen Versammlung wird vom 12. Dezember 2025 bis zum 22. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Bürger:innen der Einwohnergemeinde Erlach ab dem 18. Altersjahr freundlich eingeladen.

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