Sozialhilfe

Finanzielle Hilfe
Wir richten nach genauer Prüfung der Situation Sozialhilfe aus, wenn alle übrigen finanziellen Hilfsquellen ausgeschöpft sind.

Die Broschüre Sozialhilfe - kurz und gut erklärt, sowie die Verlinkung zur Website der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe finden Sie unten.

Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe
Damit die finanzielle Unterstützung geprüft werden kann, muss ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Für eine Neuanmeldung wenden Sie sich bitte an den Regionalen Sozialdienst Erlach unter 032 312 80 90 um einen Termin vor Ort zu vereinbaren.

Mietzinslimiten
1-Personenhaushalt
2-Personenhaushalt
3-Personenhaushalt
4-Personenhaushalt
5-Personenhaushalt
6-Personenhaushalt
Junge Erwachsene


CHF 800.00 (netto, ohne NK)
CHF 1'000.00 (netto, ohne NK)
CHF 1'250.00 (netto, ohne NK)
CHF 1'400.00 (netto, ohne NK)
CHF 1'550.00 (netto, ohne NK)
CHF 1'800.00 (netto, ohne NK)
CHF 600.00 (netto, ohne NK)

Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfeleistungen

  • Sie können den Lebensbedarf nicht rechtzeitig und/oder hinreichend durch eigene Mittel, Erwerbstätigkeit oder Leistungen Dritter decken
  • Damit wir den Anspruch auf Sozialhilfe prüfen können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung bei den Sachverhaltsabklärungen angewiesen. Sie legen Ihre persönliche und finanzielle Situation offen, unternehmen alles um die Notlage zu lindern oder zu beheben, nehmen also z.B. eine zumutbare Arbeit an, oder nehmen an beruflichen Integrationsprogrammen teil

Berechnung der Sozialhilfeleistung

Rechte bei der Prüfung und dem Bezug von Sozialhilfeleistungen

  • Sie haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung
  • Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt. Die Mitarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes Erlach sind an das Amtsgeheimnis gebunden
  • Im Falle der Ablehnung Ihres Sozialhilfegesuches haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung. Gegen den Entscheid können Sie beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Beschwerde einreichen
  • Sie haben das Recht zur Akteneinsicht
  • Falls sich unlösbare Probleme mit Sozialarbeitenden ergeben, können Sie sich an die Leitung des Regionalen Sozialdienstes Erlach wenden

Pflichten während dem Bezug von Sozialhilfeleistungen

  • Ansprüche gegenüber Arbeitgebern, Sozialversicherungen und Privatversicherungen sind auszuschöpfen
  • Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Situation und Abwesenheiten, welche länger als 14 Tage dauern, sind dem Sozialdienst zu melden, ebenso Veränderungen der Haushaltsgrösse und Umzüge
  • Allenfalls unrechtmässig bezogene Sozialhilfeleistungen werden sofort rückerstattungspflichtig
  • Bei unklaren Verhältnissen können Sozialinspektionen durchgeführt werden. Strafbare Handlungen (Sozialhilfemissbrauch) werden angezeigt

Weitere wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen

  • Wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben, ist die bezogene Sozialhilfe zurückzuerstatten, sofern dies zumutbar ist. Kinder sind von dieser Rückerstattungspflicht befreit. Bevorschusste Versicherungsleistungen sind an den Sozialdienst abzutreten
  • Sofern Ihre Eltern oder Ihre Kinder in sehr guten finanziellen Verhältnissen leben, werden wir in Absprache mit Ihnen die Verwandtenunterstützung geltend machen
  • Der Regionale Sozialdienst Erlachtoleriert keine Gewaltandrohungen oder Gewalt

Bestellung Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfeleistungen
Sie benötigen eine Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfeleistungen? Diesen können Sie ganz einfach hier bestellen.

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
Regionaler Sozialdienst Erlach
Soziale Sicherheit

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