Wenn Eltern nicht ausreichend für den Schutz, die Betreuung und die Förderung ihres Kindes sorgen können und deshalb seine Entwicklung gefährdet ist, kann die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie eine geeignete Lösung sein.
Die Pflegekinderaufsicht nimmt im Auftrag der KESB verschiedene Aufgaben im Pflegekinderwesen wahr. Sie prüft zum Beispiel, ob Pflegefamilien die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klärt ab, ob die spezifischen Bedürfnisse des Kindes in einer bestimmten Pflegefamilie erfüllt werden können.
Kontakt:
Sozialdienst Lyss
Marktplatz 14
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