Parkierung in Erlach
Öffentliche Parkplätze
Blaue Zone auch an Sonn- und Feiertagen
Die Blaue Zone gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Die Parkscheibe muss deshalb auch an Sonn- und Feiertagen gut sichtbar hinter der Frontscheibe hinterlegt und die Parkzeit korrekt eingestellt werden.
Du Port-, Tennis- und Schützenländti-Parkplatz (gebührenpflichtige Parkplätze)
Die Parkgebühr kann in Erlach nebst mit Kleingeld mit folgenden Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden:
- TWINT
- ParkingPay
- EasyPark
Tarife
- 1 Stunde = CHF 2.50
- 1 Tag (24 Stunden) = CHF 18.00
öffentliche Behindertenparkplätze
- Schützenländti-Parkplatz (1 Platz)
- Du Port-Parkplatz (2 Plätze)
- Camping Erlach (2 Plätze)
- Tennis-Parkplatz (5 Plätze)
Parkkarten
Sind Sie in Erlach wohnhaft und haben keine Parkmöglichkeit bei der Liegenschaft, mieten Sie einen Bootsplatz im Hafen der Einwohnergemeinde oder einen Campingplatz auf dem Camping Erlach? Dann bestellen Sie Ihre Parkkarte bei der Gemeindeschreiberei via E-Mail. Nachstehende Angaben müssen im E-Mail enthalten sein:
- gewünschte Parkzone
- Gültigkeitsdauer
- Kennzeichen (max. 3 Kennzeichen auf einer Parkkarte und immer nur ein Fahrzeug vor Ort)
- Rechnungsadresse
Die Parkzonen können Sie dem Situationsplan der Parkzonen und -plätze entnehmen.
Reservation von Parkplätzen (Anlässe)
Für Anlässe (bsp. Hochzeit, Geburtstag, o.ä.) können Sie auf dem Tennis-Parkplatz (Seestrandweg) bis zu 30 Parkplätze reservieren.
Ordnungsbussen
Wer eine Ordnungsbusse für ein Parkvergehen erhält und Einsprache erheben möchte, muss ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat stellen. Diese Einsprache kann per E-Mail oder Brief an die Gemeindeschreiberei geschickt werden. Darin müssen folgende Punkte aufgeführt sein:
- Absender
- Begründung
- Bedenkfristformular-Nr. (OB-Nr.)
- Beweismittel (Fotos, Parkticket, etc.)
Das Einhalten der Leinenpflicht für Hunde, respektive des Hundeverbotes im Seebereich werden ebenfalls durch den Sicherheitsdienst der Einwohnergemeinde Erlach kontrolliert.