Aufhebung vorsorgliche Nutzungseinschränkung Heidenwegbrücke (St. Petersinsel)
21.05.2026
Die verfügte Nutzungseinschränkung wird per sofort aufgehoben.
Die am 13. März 2026 vorsorglich verfügte Nutzungseinschränkung der Heidenwegbrücke (Gewichtsbeschränkung auf 3.5 Tonnen) wird per sofort aufgehoben.
Die Bauarbeiten zur temporären Brückenverstärkung sind abgeschlossen und die Heidenwegbrücke ist wieder mit 18 Tonnen befahrbar.
Zwischen 22. - 27. Mai 2026 wird noch eine Absturzsicherung angebracht. Der Durchgang wird dadurch nicht eingeschränkt.
Gegen die Aufhebung der verfügten Nutzungseinschränkung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.
