Baubewilligungsverfahren

Die Bauverwaltung ist Anlaufstelle für baupolizeiliche Belange, für Erschliessungsfragen sowie für raum- und ortsplanerische Angelegenheiten. Weiter ist sie auch für die Gemeindeliegenschaften zuständig.

Kontakt
Bauverwaltung
Amthausgasse 10, 3235 Erlach
E-Mail
Telefon: 032 338 88 88

eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss.

Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Nachstehende Anschlussformulare sind nach wie vor zu verwenden und mit den Baugesuchsunterlagen einzureichen:

5.0 Benützung von öffentlichem Terrain
5.1 Anschluss Elektrizität
5.2 Anschluss Gemeinschaftsantenne
5.4 Anschluss Waser
5.5 Wasser-/Abwasserinstallationen
5.8 Anschluss an das Fernmeldenetz

Formulare und Merkblätter für Baugesuchstellende

Über die Schaltfläche gelangen Sie zu den gemeindeeigenen Formulare und Merkblätter (Zustimmung der Nachbarn, Grenz-/Näherbaurecht, Ausnahmegesuch, Checkliste, Merkblatt). Selbstverständlich können Sie die Formulare und Merkblätter auch Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Sämtliche Formulare können elektronisch ausgefüllt werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bauabsichten frühzeitig mit uns zu besprechen. Gerne beraten wir Sie über die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und die nötigen Verfahrensschritte. Dadurch lässt sich unnötiger Ärger vermeiden.

Eine telefonische Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen.

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellst.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Bauinventar des Kantons Bern

Die aktuellen Daten des Bauinventars stehen online zur Verfügung. Dort können zum Beispiel die Objektblätter von Inventarobjekten, Baugruppen oder Strukturgruppen abgerufen werden.

BSIG-Weisung Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen
Formulare für Baugesuchsteller
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
BELEX - Gesetzessammlungen des Kantons Bern
Gebäudeversicherung Bern
Bauverwaltung
Baubewilligung

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