Urnenstandort
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus (Musiklokal, Erdgeschoss), Amthausgasse 10, 3235 Erlach.
Öffnungszeiten Urnen
Sonntag von 10.30 - 11.30 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis am Mittwoch vor dem Abstimmungswochenende verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises bei der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials bis am Abstimmungssonntag um 08.30 Uhr möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren, B-Post braucht mind. 3 Arbeitstage), während den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung legen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn: