Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Abfallentsorgung | Entsorgung | ||
Heimatausweis bestellen Sie möchten sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter:in anmelden und benötigen einen Heimatausweis? Dann bestellen Sie diesen ganz einfach mittels Onlineformular oder kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle. | Onlineformular Heimatausweis bestellen | ||
Heimatausweis verlängern Sie sind Wochenaufenthalter:in in einer anderen Gemeinde und wurden aufgefordert, Ihr Heimatausweis zu verlängern? Dann können Sie mittels Onlineformular erledigen oder die Einwohnerkontrolle kontaktieren. | Onlineformular Heimatausweis verlängern | ||
Pass und Identitätskarte | Antragsgesuch Schweizer Pass
Pass und Identitätskarte (Bundesamt für Polizei) Ausweiszentren | ||
Nützliche Links | SBB Fahrpläne
Telefonbuch Behördenadressen (Bund/Kanton) Arzt finden Notfallnummern und Erste Hilfe (ch.ch) Verkehrsinfos Nationalstrassenabgabe - Vignette Tipps vor einer Reise Ferien im Ausland (ch.ch) Feiertagskalender Schulferien Ferienliste ganze Schweiz Wetterprognose (Meteoschweiz) Bewerbungstipps Stellen bei der öffentlichen Hand | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | KESB Seeland | ||
Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Weg- oder Umzug ist der Gemeindeverwaltung am selben Tag zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, per E-Mail, per Telefon unter der Nummer 032 338 88 88 oder online via eUmzugCH mitteilen.
| Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Wegzug Ein Weg- oder Umzug ist der Gemeindeverwaltung am selben Tag zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, per E-Mail, per Telefon unter der Nummer 032 338 88 88 oder online via eUmzugCH mitteilen.
| Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Zuzug Sie ziehen nach Erlach? Melden Sie sich innert 14 Tagen bei uns an.
Die Anmeldegebühr für Schweizerinnen und Schweizer beträgt CHF 20.00 und für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger CHF 25.00. Die Gebühr kann bar, mit einer Rechnung oder mit EC-Karte/Postcard beglichen werden. | Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Kinderbetreuung ausserhalb der Schulstunden Verein Kinderhaus ErlachDer Verein Kinderhaus Erlach betreibt die öffentliche Kindertagesstätte und führt im Auftrag der Gemeinde die Tagesschule Erlach. Zusätzlich organisiert der Verein die Ferienbetreuung während eines Teils der Schulferien. Kindertagesstätte ErlachDie KITA Erlach ist eine öffentliche Kindertagesstätte mit einkommensabhängigen Elternbeiträgen mit 12 Plätzen. Sie betreut Kinder im Vorschulalter in familiärer Atmosphäre durch pädagogisch ausgebildetes Personal. Tagesschule ErlachSeit 2010 besteht in Erlach ein Tagesschulangebot für die Erlacher Kinder vom Kindergarten bis und mit 9. Klassen. | Kinderhaus Erlach | ||
Spitex Region Seeland Was bedeutet Spitex? Es gibt gemeinnützig organisierte Spitex-Dienste und Profitorientierte Spitex-Unternehmen. Der Spitex Verband Schweiz als Dachverband der Non-Profit-Spitex besitzt das Markenrecht für das Spitex-Logo. Das Wort „Spitex“ kann rechtlich jedoch nicht geschützt werden und wird sowohl von gemeinnützigen als auch kommerziellen Leistungserbringern verwendet. | SPITEX Seeland AG Standort Ins | ||
Räumlichkeiten mieten In Erlach stehen untenstehende Räumlichkeiten für Anlässe zur Verfügung. Aktuell:
Eine Gesamtübersicht zu allen Preisen und Bestimmungen erhalten Sie in unserer Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Material mit Gebührentarif. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindeschreiberei. MusiklokalDas Musiklokal befindet sich im Parterre des Gemeindehauses an der Amthausgasse 10. Der Raum ist mit Tischen, Stühlen, Bühnenscheinwerfer und einem Beamer inkl. Leinwand ausgestattet. WyberschenkeDie "Wyberschenke" im Rathaus ist mit 10 Tischen und 30 Holzklappstühlen ausgestattet. Turnhalle, Aula und SchulkücheIm Oberstufenschulhaus Erlach (Vinelzstrasse 54) kann die Turnhalle sowie die Aula und die Schulküche für Anlässe gemietet werden. | Onlineformular Reservationsantrag | ||
Altersrente (AHV) anmelden | Altersrente der AHV - Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Versichertenausweis (AHV-Karte) bestellen | Allgemeine Verwaltungsformulare - Informationsstelle AHV/IV | ||
Sozialhilfe Finanzielle Hilfe Die Broschüre Sozialhilfe - kurz und gut erklärt, sowie die Verlinkung zur Website der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe finden Sie unten. Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe Mietzinslimiten
Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfeleistungen
Berechnung der Sozialhilfeleistung
Rechte bei der Prüfung und dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Pflichten während dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Weitere wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Bestellung Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfeleistungen | Broschüre Sozialhilfe (deutsch) Broschüre Sozialhilfe (französisch) | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe | |
Basisstufe - Primarschule Erlach Die Kinder treten als eigenständige Persönlichkeiten und mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein. Die Primaschule Erlach berücksichtigt diese Tatsache und bietet den Kindern mit der altersdurchmischten Basisstufe die Möglichkeit, in ihrer persönlichen Entwicklung optimal begleitet und gefördert zu werden. | Primarschule Erlach | ||
Oberstufe Erlach Oberstufenschulverband der Gemeinde Erlach, Gals, Lüscherz, Tschugg, Vinelz Weitere Informationen betreffend die Organisation, das Kollegium etc. entnehmen Sie bitte direkt der von der | Oberstufe Erlach | ||
Kulturförderung Die Kommission Tourismus, Kultur und Freizeit unterstützt den Gemeinderat in Belangen des Tourismus, Kultur und Freizeit. Eine eigene Arbeitsgruppe Kultur@Erlach nimmt sich dem kulturellen Leben in Erlach an und organisiert kulturelle Anlässe. Kulturelle Anfragen oder Gesuche können bei der Gemeinde eingereicht werden: Gemeindeverwaltung Erlach | Gesuch um finanzielle Unterstützung aus dem Kulturkonto | ||
Baubewilligungsverfahren Die Bauverwaltung ist Anlaufstelle für baupolizeiliche Belange, für Erschliessungsfragen sowie für raum- und ortsplanerische Angelegenheiten. Weiter ist sie auch für die Gemeindeliegenschaften zuständig. Kontakt eBau - elektronisches BaubewilligungsverfahrenMit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Formulare und Merkblätter für BaugesuchstellendeÜber die Schaltfläche gelangen Sie zu den gemeindeeigenen Formulare und Merkblätter (Zustimmung der Nachbarn, Grenz-/Näherbaurecht, Ausnahmegesuch, Checkliste, Merkblatt). Selbstverständlich können Sie die Formulare und Merkblätter auch Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Sämtliche Formulare können elektronisch ausgefüllt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bauabsichten frühzeitig mit uns zu besprechen. Gerne beraten wir Sie über die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und die nötigen Verfahrensschritte. Dadurch lässt sich unnötiger Ärger vermeiden. Eine telefonische Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellst. Bauinventar des Kantons BernDie aktuellen Daten des Bauinventars stehen online zur Verfügung. Dort können zum Beispiel die Objektblätter von Inventarobjekten, Baugruppen oder Strukturgruppen abgerufen werden. | BSIG-Weisung Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen
Formulare für Baugesuchsteller eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern BELEX - Gesetzessammlungen des Kantons Bern Gebäudeversicherung Bern | ||
Zonenplan einsehen | Uferschutzplan Nr. 1 Uferschutzplan Nr. 2 Uferschutzplan Nr. 2 (Teiländerung) Zonenplan Zonenplan Gewässerraum Zonenplan Naturgefahren | ||
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen Sie haben einen Gegenstand in Erlach verloren oder gefunden? Melden Sie sich bei der Gemeindeschreiberei. | Fundservice Schweiz und Liechtenstein | ||
Tagesschule Der Verein Kinderhaus Erlach führt im Auftrag der Gemeinde die Tagesschule Erlach. | Erziehungsdirektion des Kantons Bern (Tagesschulen) | ||
Einbürgerung Wenn Sie Schweizer:in werden wollen, können Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Auf der Website des Kantons Bern finden alle Informationen rund um das Thema. Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab? | Einbürgerung Kanton Bern | ||
Regionale Kinder- und Jugendfachstelle Täuffelen - Ins - Erlach ROJA ist die Fachstelle für Kinder- und Jugendthemen in den 14 Anschlussgemeinden Brüttelen, Epsach, Erlach, Finsterhennen, Gals, Gampelen, Ins, Lüscherz, Mörigen, Müntschemier, Siselen, Sutz-Lattrigen, Täuffelen und Treiten. | Regionale Kinder- und Jugendfachstelle Täuffelen · Ins · Erlach | ||
Betreuungsgutscheine Im System Betreuungsgutscheine vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Gutscheinhöhe hängt vom steuerbaren Einkommen, dem steuerbaren Vermögen und der Familiengrösse ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag jeweils von der monatlichen Rechnung ab. | Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern Formular aktuelles Erwerbspensum für die Gutscheinperiode 01.08.2024 - 31.07.2025 Gesuch um Betreuungsgutscheine für die Gutscheinperiode 01.08.2024 - 31.07.2025 | Familienportal des Kantons Bern
Betreuungsgutscheine Verzeichnis der am Betreuungsgutscheinsystem teilnehmenden Gemeinden kiBon - Die kantonale Lösung für Betreuungsgutscheine und Tagesschulanmeldungen | |
Warteliste Bootshafen anmelden Sie haben die Möglichkeit, sich mit dem untenstehenden Anmeldeformular auf die Warteliste für einen fest vermieteten Bootsplatz eintragen zu lassen. Der Ersteintrag kostet CHF 150.00 und verpflichtet die Gemeinde Erlach, diesen während einem Jahr zu führen. Gegen Bezahlung einer Gebühr von CHF 50.00 kann dieser Eintrag um ein Jahr verlängert werden. Die Anmelde- und Verlängerungsgebühren werden jeweils von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
| Onlineformular Anmeldung Warteliste Bootshafen | ||
Parkplatzreservation Feiern Sie ein Fest in Erlach oder auf der St. Petersinsel? Dann können Sie bis zu maximal 30 Parkplätzen auf einem gemeindeeigenen Parkplatz reservieren. Es können pro Tag nicht mehr als 30 Parkplätze abgesperrt werden. Kosten Die Absperrpauschale von CHF 30.00 ist innerhalb von 10 Tagen auf unser Postkonto 25-192-0 zu überweisen. Erst dann gilt die Reservation als definitiv. Sie erhalten keine Rechnung. Nach Erhalt des Geldes schicken wir Ihnen eine Bestätigung inkl. die angedruckten Parkkarten per Post. Die Kosten für die Parkkarten (Anzahl Karten x CHF 12.00) werden Ihnen nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Rücknahme Möchten Sie eine Anzahl Parkplätze reservieren? Hier füllen Sie das Onlineformular aus. | Onlineformular Reservationsantrag Parkplätze | ||
Wasserversorgung Wir versorgen die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden auch die zahlreichen schönen Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespiesen. Das Wasser stammt grösstenteils aus der Quellen Rappenfluh. Dieses Wasser würde allerdings für die Versorgung der ganzen Gemeinde nicht ausreichen. Ein Teil des Wassers wird deshalb aus dem Netz der WAGROM bezogen. | Wasserverbund Grosses Moos (WAGROM) | ||
Bootshafen Allgemeine Infos Möchten Sie sich auf die Warteliste für einen Bootsplatz setzen? Füllen Sie hier das Anmeldeformular aus. KontaktHafenwart Büro Hafenwart bei Bootsclubhaus (Schiffsländte) (Stv. Lorenz Mügeli, Werkhof) Hafenverwaltung AktuellesGästeplätzeGästeplätze im Hafenbecken Anzahl 25 Gästeplätze Festmachen Landseite: Ring, Pfahl Anschlüsse Teilweise Strom, Wasser Platzbreite 2.10m - 5.00m Gebühr CHF 2.00/Std. und CHF 24.00/Tag Gästeplätze Westseite Hauptmole Anzahl 4 Gästeplätze Festmachen Muringleine Platzbreite unbeschränkt Gebühr CHF 2.00/Std. und CHF 24.00/Tag Langzeit-Gästeplätze in der Vor- und Nachsaison Gebühr 1. Woche CHF 120.00 (inkl. MwSt.) Gebühr jede weitere Woche CHF 100.00 (inkl. MwSt.) SlipanlageDie Slipanlage (für Sportboote bis 3,5 t) befindet sich beim Trockenplatz am Heidenweg in Richtung St. Petersinsel und hat ein Gefälle von ca. 8%. Die Durchfahrt in den südlichen Teil des Bielersees ist durch die Heidenwegbrücke beschränkt. Die Höhe variiert je nach Wasserstand, beträgt aber durchschnittlich ungefähr 2.00 m. Die Seilwinde ist ausser Betrieb.
Trockenplatzmieter:innen können jederzeit Ein- oder Auswassern, da sie einen Schlüssel besitzen. Sanitäre EinrichtungenDie Hafenbenutzer dürfen die sanitären Anlagen des Camping Erlach nutzen. Des Weiteren stehen die öffentlichen Toilettenanlagen im Boootsclubhaus auf der Hauptmole sowie die Toilette der Fischerhütte, angrenzend an den Trockenplatz, zur Verfügung. Die Fäkalienpumpe und der Trinkwasseranschluss befinden sich bei den Gästeplätzen. Versorgung & HafenserviceVersorgung Winterlager- & WinterwasserplätzeWinterlagerplätze | Warteliste Bootshafen - anmelden
Onlineformular Anmeldung Warteliste Bootshafen Onlineformular Anmeldung Überwinterung Boot auf abgesperrtem Areal Hafenreglement | ||
Camping Die vier wunderschön gelegenen Campingplätze im Gemeindegebiet Erlach bieten einen unvergesslichen Aufenthalt.Camping ErlachKontakt: Saison- und Passantenplätze Camping HübscherResidenz- und Passantenplätze Camping Mon PlaisirResidenz- und Passantenplätze Camping WestsideResidenzplätze Keine Passantenplätze. | |||
Schulung Abstimmung & Wahlen | Abstimmung & Wahlen | ||
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe Auf Gesuch hin kann ein Antrag auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen gestellt werden. Es können nur Unterhaltsbeiträge für Kinder bevorschusst werden. Ehegattenalimente und Familienzulagen können nicht bevorschusst werden, hierfür kann jedoch ein Gesuch um unentgeltliche Inkassohilfe gestellt werden. Voraussetzungen für eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sind:
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungsverpflichtung nicht, unregelmässig oder nicht vollumfänglich nachkommt. Der Bevorschussungsanspruch steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, in welchem die Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus geregelt ist. Rückständige, ausstehende Forderungen werden nicht bevorschusst, es kann jedoch ein Gesuch um Inkassohilfe gestellt werden. | Frauenzentrale des Kantons Bern | ||
Kindes- und Erwachsenenschutz Die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz liegt für die Gemeinde Erlach und die Anschlussgemeinden bei der KESB Seeland in Aarberg. Der Regionale Sozialdienst Erlach nimmt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowohl Aufgaben im freiwilligen Bereich wie auch Aufgaben im Auftrag der KESB Seeland wahr. Die KESB Seeland ist für die Prüfung und Errichtung von Massnahmen sowie als Meldestelle für Gefährdungsmeldungen zuständig. Aufgaben im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich)
Aufgaben im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich)
Kontakte Regionaler Sozialdienst Erlach | Informationen zum Erwachsenenschutz Informationen zum Kindesschutz | Gefährdungsmeldung Kindesschutz
Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz | |
Private Mandatstragende PriMa Nicht nur Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände führen Beistandschaften. Auch Sie als Privatperson können Menschen, welche nicht mehr in allen Bereichen für sich selbst sorgen können, betreuen und begleiten. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, jedoch auch erfüllend und lehrreich. | KESB - Private und professionelle Beistandspersonen | ||
Pflegekinderaufsicht Wenn Eltern nicht ausreichend für den Schutz, die Betreuung und die Förderung ihres Kindes sorgen können und deshalb seine Entwicklung gefährdet ist, kann die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie eine geeignete Lösung sein. Kontakt: 032 387 03 30 | https://www.kja.dij.be.ch/de/start/familienpf... | ||
Meldepflicht Tagesfamilien Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Kontakt: | Meldeformular Tagesfamilien | ||
Elterliche Sorge Die gemeinsame elterliche Sorge ist von Gesetzes wegen der Normalfall. Nur in Ausnahmefällen und wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die elterliche Sorge einem einzelnen Elternteil (Mutter oder Vater) zuteilen. | KESB - Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht | ||
Unterhaltsrecht Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wer wie viel zahlt und welche Leistungen erbringt können die Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln. Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Können sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen, entscheidet das Gericht. | KESB - Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht |
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