Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Abfallentsorgung ![]() | Entsorgung | ||
Heimatausweis bestellen ![]() Sie möchten sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter:in anmelden und benötigen einen Heimatausweis? Dann bestellen Sie diesen ganz einfach mittels Onlineformular oder kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle. | Onlineformular Heimatausweis bestellen | ||
Heimatausweis verlängern ![]() Sie sind Wochenaufenthalter:in in einer anderen Gemeinde und wurden aufgefordert, Ihr Heimatausweis zu verlängern? Dann können Sie mittels Onlineformular erledigen oder die Einwohnerkontrolle kontaktieren. | Onlineformular Heimatausweis verlängern | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | KESB Seeland | ||
Umzug innerhalb der Gemeinde ![]() Ein Weg- oder Umzug ist der Gemeindeverwaltung am selben Tag zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, per E-Mail, per Telefon unter der Nummer 032 338 88 88 oder online via eUmzugCH mitteilen.
| Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Wegzug ![]() Ein Weg- oder Umzug ist der Gemeindeverwaltung am selben Tag zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, per E-Mail, per Telefon unter der Nummer 032 338 88 88 oder online via eUmzugCH mitteilen.
| Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Zuzug ![]() Sie ziehen nach Erlach? Melden Sie sich innert 14 Tagen bei uns an.
Die Anmeldegebühr für Schweizerinnen und Schweizer beträgt CHF 20.00 und für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger CHF 25.00. Die Gebühr kann bar, mit einer Rechnung oder mit EC-Karte/Postcard beglichen werden. | Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz - eUmzugCH | ||
Kinderbetreuung ausserhalb der Schulstunden ![]() Verein Kinderhaus ErlachDer Verein Kinderhaus Erlach betreibt die öffentliche Kindertagesstätte und führt im Auftrag der Gemeinde die Tagesschule Erlach. Zusätzlich organisiert der Verein die Ferienbetreuung während eines Teils der Schulferien. Kindertagesstätte ErlachDie KITA Erlach ist eine öffentliche Kindertagesstätte mit einkommensabhängigen Elternbeiträgen mit 12 Plätzen. Sie betreut Kinder im Vorschulalter in familiärer Atmosphäre durch pädagogisch ausgebildetes Personal. Tagesschule ErlachSeit 2010 besteht in Erlach ein Tagesschulangebot für die Erlacher Kinder vom Kindergarten bis und mit 9. Klassen. | Kinderhaus Erlach | ||
Spitex Region Seeland ![]() Was bedeutet Spitex? Es gibt gemeinnützig organisierte Spitex-Dienste und Profitorientierte Spitex-Unternehmen. Der Spitex Verband Schweiz als Dachverband der Non-Profit-Spitex besitzt das Markenrecht für das Spitex-Logo. Das Wort „Spitex“ kann rechtlich jedoch nicht geschützt werden und wird sowohl von gemeinnützigen als auch kommerziellen Leistungserbringern verwendet. | SPITEX Seeland AG Standort Ins | ||
Räumlichkeiten mieten ![]() In Erlach stehen nachstehende Räumlichkeiten für verschiedene Anlässe zur Verfügung.
Eine Gesamtübersicht zu allen Preisen und Bestimmungen erhalten Sie in unserer Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Material mit Gebührentarif. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindeschreiberei. | Onlineformular Reservationsantrag | ||
Altersrente (AHV) anmelden | Altersrente der AHV - Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Versichertenausweis (AHV-Karte) bestellen | Allgemeine Verwaltungsformulare - Informationsstelle AHV/IV | ||
Sozialhilfe ![]() Finanzielle Hilfe Die Broschüre Sozialhilfe - kurz und gut erklärt, sowie die Verlinkung zur Website der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe finden Sie unten. Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe Mietzinslimiten
Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfeleistungen
Berechnung der Sozialhilfeleistung
Rechte bei der Prüfung und dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Pflichten während dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Weitere wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Bestellung Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfeleistungen | Broschüre Sozialhilfe (deutsch) Broschüre Sozialhilfe (französisch) | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe | |
Basisstufe - Primarschule Erlach ![]() Die Kinder treten als eigenständige Persönlichkeiten und mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein. Die Primaschule Erlach berücksichtigt diese Tatsache und bietet den Kindern mit der altersdurchmischten Basisstufe die Möglichkeit, in ihrer persönlichen Entwicklung optimal begleitet und gefördert zu werden. | Primarschule Erlach | ||
Oberstufe Erlach ![]() Oberstufenschulverband der Gemeinde Erlach, Gals, Lüscherz, Tschugg, Vinelz Weitere Informationen betreffend die Organisation, das Kollegium etc. entnehmen Sie bitte direkt der von der | Oberstufe Erlach | ||
Kulturförderung ![]() Die Kommission Tourismus, Kultur und Freizeit unterstützt den Gemeinderat in Belangen des Tourismus, Kultur und Freizeit. Eine eigene Arbeitsgruppe Kultur@Erlach nimmt sich dem kulturellen Leben in Erlach an und organisiert kulturelle Anlässe. Kulturelle Anfragen oder Gesuche können bei der Gemeinde eingereicht werden: Gemeindeverwaltung Erlach | Gesuch um finanzielle Unterstützung aus dem Kulturkonto | ||
Zonenplan einsehen | Uferschutzplan Nr. 1 Uferschutzplan Nr. 2 Uferschutzplan Nr. 2 (Teiländerung) Zonenplan Zonenplan Gewässerraum Zonenplan Naturgefahren | ||
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen ![]() Sie haben einen Gegenstand in Erlach verloren oder gefunden? Melden Sie sich bei der Gemeindeschreiberei. | Fundservice Schweiz und Liechtenstein | ||
Einbürgerung ![]() Wenn Sie Schweizer:in werden wollen, können Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Auf der Website des Kantons Bern finden alle Informationen rund um das Thema. Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab? | Einbürgerung Kanton Bern | ||
Regionale Kinder- und Jugendfachstelle Täuffelen - Ins - Erlach ![]() ![]() ROJA ist die Fachstelle für Kinder- und Jugendthemen in den 14 Anschlussgemeinden Brüttelen, Epsach, Erlach, Finsterhennen, Gals, Gampelen, Ins, Lüscherz, Mörigen, Müntschemier, Siselen, Sutz-Lattrigen, Täuffelen und Treiten. | Regionale Kinder- und Jugendfachstelle Täuffelen · Ins · Erlach | ||
Betreuungsgutscheine ![]() Im System Betreuungsgutscheine vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Gutscheinhöhe hängt vom steuerbaren Einkommen, dem steuerbaren Vermögen und der Familiengrösse ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag jeweils von der monatlichen Rechnung ab. | Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern Formular aktuelles Erwerbspensum für die Gutscheinperiode 01.08.2022 – 31.07.2023 Gesuch um Betreuungsgutscheine für die Gutscheinperiode 01.08.2022 - 31.07.2023 | Familienportal des Kantons Bern
Betreuungsgutscheine Verzeichnis der am Betreuungsgutscheinsystem teilnehmenden Gemeinden kiBon - Die kantonale Lösung für Betreuungsgutscheine und Tagesschulanmeldungen | |
Warteliste Bootshafen anmelden ![]() Sie haben die Möglichkeit, sich mit dem untenstehenden Anmeldeformular auf die Warteliste für einen fest vermieteten Bootsplatz eintragen zu lassen. Der Ersteintrag kostet CHF 150.00 und verpflichtet die Gemeinde Erlach, diesen während einem Jahr zu führen. Gegen Bezahlung einer Gebühr von CHF 50.00 kann dieser Eintrag um ein Jahr verlängert werden. Die Anmelde- und Verlängerungsgebühren werden jeweils von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
| Onlineformular Anmeldung Warteliste Bootshafen | ||
Parkplatzreservation ![]() Feiern Sie ein Fest in Erlach oder auf der St. Petersinsel? Dann können Sie bis zu maximal 30 Parkplätzen auf einem gemeindeeigenen Parkplatz reservieren. Es können pro Tag nicht mehr als 30 Parkplätze abgesperrt werden. Kosten Die Absperrpauschale von CHF 30.00 ist innerhalb von 10 Tagen auf unser Postkonto 25-192-0 zu überweisen. Erst dann gilt die Reservation als definitiv. Sie erhalten keine Rechnung. Nach Erhalt des Geldes schicken wir Ihnen eine Bestätigung inkl. die angedruckten Parkkarten per Post. Die Kosten für die Parkkarten (Anzahl Karten x CHF 12.00) werden Ihnen nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Rücknahme Möchten Sie eine Anzahl Parkplätze reservieren? Hier füllen Sie das Onlineformular aus. | Onlineformular Reservationsantrag Parkplätze | ||
Wasserversorgung ![]() Wir versorgen die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden auch die zahlreichen schönen Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespiesen. Das Wasser stammt grösstenteils aus der Quellen Rappenfluh. Dieses Wasser würde allerdings für die Versorgung der ganzen Gemeinde nicht ausreichen. Ein Teil des Wassers wird deshalb aus dem Netz der WAGROM bezogen. | Wasserverbund Grosses Moos (WAGROM) | ||
Bootshafen ![]() Allgemeine Infos Möchten Sie sich auf die Warteliste für einen Bootsplatz setzen? Füllen Sie hier das Anmeldeformular aus. KontaktHafenwart Hafenverwaltung AktuellesGästeplätzeGästeplätze im Hafenbecken Anzahl 25 Gästeplätze Festmachen Landseite: Ring, Pfahl Anschlüsse Teilweise Strom, Wasser Platzbreite 2.10m - 5.00m Gebühr CHF 2.00/Std. und CHF 24.00/Tag Gästeplätze Westseite Hauptmole Anzahl 4 Gästeplätze Festmachen Muringleine Platzbreite unbeschränkt Gebühr CHF 2.00/Std. und CHF 24.00/Tag Langzeit-Gästeplätze in der Vor- und Nachsaison Gebühr 1. Woche CHF 120.00 (inkl. MwSt.) Gebühr jede weitere Woche CHF 100.00 (inkl. MwSt.) SlipanlageDie Slipanlage (für Sportboote bis 3,5 t) befindet sich beim Trockenplatz am Heidenweg in Richtung St. Petersinsel und hat ein Gefälle von ca. 8%. Die Durchfahrt in den südlichen Teil des Bielersees ist durch die Heidenwegbrücke beschränkt. Die Höhe variiert je nach Wasserstand, beträgt aber durchschnittlich ungefähr 2.00 m. Die Seilwinde ist ausser Betrieb. Sanitäre EinrichtungenDie Hafenbenutzer dürfen die sanitären Anlagen des Camping Erlach nutzen. Des Weiteren stehen die öffentlichen Toilettenanlagen im Boootsclubhaus auf der Hauptmole sowie die Toilette der Fischerhütte, angrenzend an den Trockenplatz, zur Verfügung. Die Fäkalienpumpe und der Trinkwasseranschluss befinden sich bei den Gästeplätzen. Versorgung & HafenserviceVersorgung Winterlager- & WinterwasserplätzeWinterlagerplätze | Warteliste Bootshafen - anmelden
Onlineformular Anmeldung Warteliste Bootshafen Onlineformular Anmeldung Überwinterung Boot auf abgesperrtem Areal | ||
Camping ![]() Die vier wunderschön gelegenen Campingplätze im Gemeindegebiet Erlach bieten einen unvergesslichen Aufenthalt.Camping ErlachKontakt: Saison- und Passantenplätze Camping HübscherResidenz- und Passantenplätze Camping Mon PlaisirResidenz- und Passantenplätze Camping WestsideResidenzplätze Keine Passantenplätze. | |||
Schulung Abstimmung & Wahlen | Abstimmung & Wahlen | ||
Kabelfernsehen ![]() Organisation
Alle Angebote werden durch die Firma UPC Schweiz GmbH erbracht und können direkt bei dieser bestellt werden. Senderliste Im digitalen Bereich stehen über das unverschlüsselte Grundangebot über 60 TV-Sender zur Verfügung. Mit zusätzlichen, kostenpflichtigen Senderpaketen können noch über 300 weitere ST-Sender erworben werden. Das Angebot an 44 analogen Radiosender wird weitergeführt. DVB-C-fähige Fernseher konfigurieren: Folgen Sie den Anweisungen auf dem TV-Bildschirm. Wenn erforderlich, starten Sie den Suchlauf mit Eingabe der folgenden Angaben:
Parameter für Mediaboxen ADB: Setup-ID: 02399200 Cisco, Pace, Philips, Thomson : Aktivierungscode:204 Horizon: kein Code nötig Fernseher ohne DVB-C Wenn Sie ein älteres Fernsehgerät ohne Digitalempfänger (DVB-C) besitzen, wird empfohlen, den Fernseher durch einen neuen zu ersetzen. Es kann aber auch ein Digital-Analog-Umwandler bei einem Fachhändler bezogen werden. Der Umwandler hat aber den Nachteil, dass Sie zwei Fernbedienungen benutzen müssen. Sie profitieren auch nicht von der besseren Bildqualität des digitalen Fernsehens, insbesondere der HD-Sender. Also eine Investition in einen neuen Fernseher macht durchaus Sinn. Plombierungen Wird in einer Wohnung der TV/UKW-Anschluss nicht benützt, besteht die Möglichkeit, diesen plombieren zu lassen. Dazu muss eine Plombierungsvereinbarung ausgefüllt und bei der Gemeindeverwaltung Erlach eingereicht werden. Anschlussdosen dürfen nur durch Beauftragte plombiert und entplombiert werden. Aufträge zum Plombieren oder Entplombieren (Entplombierungsvereinbarung) der Anschlussdosen werden nur vom Liegenschaftsbesitzer oder von der Liegenschaftsverwaltung entgegengenommen. Wer unberechtigterweise Plomben verletzt oder entfernt, haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten für die Kontrolle und Neuplombierung. Störungen können wie folgt gemeldet werden: Metzler & Freiburghaus Bahnhofstrasse 5 032 313 11 11 info@mfins.ch www.mfins.ch Piketteinsätze, die auf defekte Geräte oder Hausinstallationen zurückzuführen sind, werden dem Verursacher oder der Verursacherin in Rechnung gestellt. Betrieb Kabelnetz Das Kabelnetz der Gemeinde Erlach wird im Auftrag der Gemeinde durch die Firma Metzler & Freiburghaus, Ins, betreut und betrieben. Technische Daten des Kabelnetzes:
Geschichte Das Kabelnetz der Gemeinde Erlach wurde in Etappen ausgebaut: 1980: 300Mhz (UKW, USB, Band III, OSK) ; 8 TV Känale 1993: 450 MHz (Hyperband) ; 16 TV-Känale 1999: 606 MHz (UHF Band IV); max. 63 TV-Kanäle 2000: Rückkanalfähig ; Breitband Internet 2001: Digital TV 2006: Voice-over-IP: Telefon via Kabelnetz 2010: 862 MHz, Video-on-Demand (VOD) 2012: Digitales unverschlüsseltes Grundangebot | Entplombierungsvereinbarung Plombierungsvereinbarung | ||
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe ![]() Auf Gesuch hin kann ein Antrag auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen gestellt werden. Es können nur Unterhaltsbeiträge für Kinder bevorschusst werden. Ehegattenalimente und Familienzulagen können nicht bevorschusst werden, hierfür kann jedoch ein Gesuch um unentgeltliche Inkassohilfe gestellt werden. Voraussetzungen für eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sind:
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungsverpflichtung nicht, unregelmässig oder nicht vollumfänglich nachkommt. Der Bevorschussungsanspruch steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, in welchem die Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus geregelt ist. Rückständige, ausstehende Forderungen werden nicht bevorschusst, es kann jedoch ein Gesuch um Inkassohilfe gestellt werden. | Frauenzentrale des Kantons Bern | ||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz liegt für die Gemeinde Erlach und die Anschlussgemeinden bei der KESB Seeland in Aarberg. Der Regionale Sozialdienst Erlach nimmt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowohl Aufgaben im freiwilligen Bereich wie auch Aufgaben im Auftrag der KESB Seeland wahr. Die KESB Seeland ist für die Prüfung und Errichtung von Massnahmen sowie als Meldestelle für Gefährdungsmeldungen zuständig. Aufgaben im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich)
Aufgaben im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich)
Kontakte Regionaler Sozialdienst Erlach | Informationen zum Erwachsenenschutz Informationen zum Kindesschutz | Gefährdungsmeldung Kindesschutz
Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz | |
Private Mandatstragende PriMa ![]() Nicht nur Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände führen Beistandschaften. Auch Sie als Privatperson können Menschen, welche nicht mehr in allen Bereichen für sich selbst sorgen können, betreuen und begleiten. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, jedoch auch erfüllend und lehrreich. | KESB - Private und professionelle Beistandspersonen | ||
Meldepflicht Tagesfamilien ![]() Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Kontakt: | Meldeformular Tagesfamilien | ||
Elterliche Sorge ![]() Die gemeinsame elterliche Sorge ist von Gesetzes wegen der Normalfall. Nur in Ausnahmefällen und wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die elterliche Sorge einem einzelnen Elternteil (Mutter oder Vater) zuteilen. | KESB - Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht | ||
Unterhaltsrecht ![]() Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wer wie viel zahlt und welche Leistungen erbringt können die Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln. Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Können sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen, entscheidet das Gericht. | KESB - Elterliche Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht |
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