Gemeindeversammlung

Allgemeine Informationen

Die Stimmberechtigen treffen sind in der Regel zwei Mal pro Jahr an der Gemeindeversammlung. Im ersten Halbjahr um die Rechnung des Vorjahres zu genehmigen und im zweiten Halbjahr werden das Budget des kommenden Jahres sowie die Gemeindesteueranlagen beschlossen. Nebst diesen Geschäften werden jeweils weitere Sachgeschäfte oder Wahlen traktandiert.

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung wählt:

  • die Vizepräsidentin oder den Vizepräsident (der Versammlung und des Gemeinderats in einer Person)
  • die Mitglieder der Kommissionen
  • das Rechnungsprüfungsorgan

Die Versammlung beschliesst:

  • die Annahme, Abänderung und Aufhebung der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung
  • das Budget der laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern
  • die Jahresrechnung
  • Ausgaben und weitere Geschäfte im Rahmen der Kompetenzordnung

Kompetenzen

Neue Ausgaben und weitere Geschäft gemäss Gemeindeordnung, welche den Betrag von CHF 250'000.00 übersteigen, fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Bei wiederkehrenden Ausgaben ist die Kompetenz zehn Mal kleiner als bei einmaligen.

Voraussetzungen

Eingeladen sind alle stimmberechtigten Personen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer

  • in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft ist,
  • urteilsfähig ist,
  • Schweizerbürger:in ist,
  • und das 18. Altersjahr vollendet hat.

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