Liegenschaftsstrategie

07.12.2022

Gestützt auf die Liegenschaftsstrategie werden die nächsten Schritte geplant. Die Steibohri soll nach Möglichkeit im Baurecht an eine Genossenschaft abgegeben werden.

Mitteilung vom 07.12.2022
Die Liegenschaft Steibohri (Spittelgässli 13 + 15) soll nach Möglichkeit im Baurecht an eine Genossenschaft abgegeben werden. Die Ausschreibung ist erfolgt und aktuell finden Verhandlungen statt. Voraussichtlich dürfte der Gemeindeversammlung im Juni 2023 ein Geschäft unterbreitet werden.

Das Kinderhaus (Im Städtchen 23) muss saniert werden. Gemäss ersten Erkenntnissen ist eine Sanierung in der bestehenden Liegenschaft nicht wirtschaftlich. Weitere Lösungen werden geprüft.
Die Verwaltungsräumlichkeiten sollen ebenfalls saniert werden. Gemäss aktueller Planung wird die Sanierung im Sommer 2023 erfolgen. Dabei werden grösstenteils Arbeiten wie Neuanstrich, Bodensanierung und Überarbeitung der elektrischen Installationen vorgesehen.
In der Zivilschutzanlage müssen etliche Mängel behoben werden. Das Projekt ist bereits seit längerer Zeit hängig. Nach Möglichkeit können im Jahr 2023 Massnahmen umgesetzt werden.

Mitteilung vom 22.08.2022
Gemäss Gemeinderatsbeschluss wird die folgende Liegenschaft in Erlach zum Verkauf bzw. zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben:

- Wohnhäuser Spittelgässli 13 & 15 (Steibohri), 3235 Erlach, Gbbl.-Nr. 492-651
(16 Wohnungen & Studios mit Keller- und Estrichabteilen)

Die Verkaufsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Erlach, Amthausgasse 10, 3235 Erlach eingesehen oder via E-Mail angefordert werden. Für einen Besichtigungstermin wenden Sie sich bitte ebenfalls an die aufgeführte Mailadresse.

Konkrete Kaufangebote inkl. Nutzungs- und Sanierungskonzept sowie Finanzierungsbestätigung sind bis 16. September 2022 schriftlich an den Gemeinderat Erlach zu richten.

Vorbehältlich der erforderlichen Genehmigung des Verkaufsgeschäfts durch die Gemeindeversammlung, soll die Liegenschaft im Baurecht an das wirtschaftlich und konzeptionell beste Angebot abgegeben werden. Bei der Käuferschaft hat es sich zwingend um eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft zu handeln, welche allen Interessenten günstigen Wohnraum zur Verfügung stellt.

Mitteilung vom 17.06.2022
Gestützt auf die Liegenschaftsstrategie werden die nächsten Schritte geplant. Die Steibohri soll nach Möglichkeit im Baurecht an eine Genossenschaft abgegeben werden. Eine Ausschreibung sowie die allfällige Unterbreitung eines Gemeindeversammlungsgeschäfts folgen frühestens gegen Ende Jahr 2022.

Das Kinderhaus (KITA / Tagesschule) muss saniert werden. Aktuell wird geprüft, ob die Liegenschaft am jetzigen Standort effizient und wirtschaftlich saniert werden kann. Auch das Gemeindehaus sollte in absehbarer Zeit saniert werden. Nebst diesen beiden Objekten erfordert die Zivilschutzanlage ebenfalls Sanierungsarbeiten. All diese Arbeiten starten allerdings frühestens im Jahr 2023.

Weiter hat der Gemeinderat entschieden, dass das Rathaus, die Altstadt 2 sowie der Märit 2 bis auf weiteres im Besitz der Gemeinde verbleiben sollen.

Mitteilung vom 03.02.2022
Am 09.09.2020 haben die Stimmberechtigten die Grundsätze zur Liegenschaftsstrategie des Gemeinderats angenommen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen aller Ortsparteien und des Gemeinderats, hat hierauf eine detaillierte Liegenschaftsstrategie und Empfehlungen zu den einzelnen gemeindeeigenen Liegenschaften ausgearbeitet.

Liegenschaftsstrategie

Der Gemeinderat hat das Strategiedokument der Arbeitsgruppe verabschiedet und dem Vorgehensvorschlag zugestimmt. Der Vorgehensvorschlag unterteilt sich wie folgt in vier Liegenschaftsgruppen:

1. Primarschulhaus, Märit 2, 1. Stock (Wohnung), Märit 2, Parterre, + 2a (Gemeindekeller) & Im Städtchen 23 (Kinderhaus)
Gebäudezustand und Nutzungsmöglichkeiten des Kinderhauses sind mit Unterstützung einer Fachperson zu evaluieren bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.
Der Nutzungsentscheid Märit 2 (Wohnung) wird zurückgestellt, bis die Evaluation des Kinderhauses abgeschlossen ist. Dasselbe gilt für den Gemeindekeller.
Das Primarschulhaus wurde neu saniert, weshalb kein Handlungsbedarf vorliegt.

2. Amthausgasse 10 (Gemeindehaus)
Sowohl die Büronutzung im Amthaus als auch der potenzielle Umbau des Gemeindehauses in Wohnungen sind unter Beizug eines Profis zu beurteilen. Die Auswertungen der Massnahmen bezüglich Kinderhaus könnten allenfalls auch Auswirkungen auf das Gemeindehaus mit sich bringen.

3. Altstadt 1 (Rathaus) & Altstadt 2
Das Rathaus wird weiterbetrieben wie bisher. Die Nutzung durch Militär soll nach Möglichkeit verbessert werden, um höhere Mieteinnahmen zu generieren.
Die Liegenschaft Altstadt 2 (Wohnhaus à 2 Wohnungen) wird zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden (andere Nutzung durch Gemeinde oder Verkauf).

4. Spittelgässli 13 + 15 (Steibohri)
Der Gemeinderat prüft die Abgabe der Liegenschaft im Baurecht an eine Wohnbaugenossenschaft. Geeignete Massnahmen sind zu treffen, um sicherzustellen, dass in der Steibohri weiterhin günstiger Wohnraum für EinwohnerInnen von Erlach zur Verfügung gestellt wird.

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