Überarbeitung Parkplatzreglement per 01.01.2026

06.10.2025

Der Gemeinderat hat das revidierte Parkplatzreglement genehmigt. Es liegt vom 3. Oktober bis 3. November 2025 öffentlich auf.

Seit mehreren Jahren befasst sich der Gemeinderat mit der Parkierungssituation in Erlach. Im Jahr 2021 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus dem Gemeinderat, allen Ortsparteien sowie dem Gewerbe- und Tourismusverein eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Jahren zu Handen des Gemeinderats Vorschläge und Empfehlungen zu verschiedenen Themen wie Begegnungszone, Bewirtschaftung der Parkplätze, Kontrollen und sonstigen Massnahmen erarbeitet. Daraus entstanden sind der Entwurf eines neuen Parkplatzreglements und eine neue Parkplatzverordnung. Die ausgearbeiteten Erlasse wurden zur Vernehmlassung an alle Erlacher Parteien sowie den Gewerbe- und Tourismusverein geschickt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Erlasse im Rahmen der freiwilligen Vorprüfung geprüft.

Das vom Gemeinderat am 23. September 2025 beschlossene, totalrevidierte Parkplatzreglement wird in Anwendung von Art. 46 Abs. 1 Bst. a der Gemeindeordnung (GO) vom 3. Oktober 2025 bis 3. November 2025 öffentlich aufgelegt.

Gemäss Art. 35 der GO können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen, bis zum 1. Dezember 2025, das Referendum ergreifen, damit die Genehmigung des Reglements der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird. Gegen die Parkplatzverordnung ist ein Referendum nicht möglich, weil der Erlass der Verordnung abschliessend in der Kompetenz des Gemeinderats liegt. Im Folgenden informieren wir jedoch auch über die Verordnung, um alle vorgesehenen Änderungen transparent abzubilden.

Unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums tritt das revidierte Parkplatzreglement per 1. Januar 2026 in Kraft.

Dokumente:
Erläuterungsbericht
Parkplatzreglement ab 01.01.2026
aktuell gültiges Parkplatzreglement 
Entwurf Parkplatzverordnung ab 01.01.2026


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