Öffentliche Mitwirkung Überbauungsordnung Stadtgraben

15.11.2024

Öffentliche Mitwirkung vom 15. November 2024 bis 16. Dezember 2024

Der Gemeinderat Erlach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Stadtgraben sowie die entsprechenden Änderungen des Zonenplans und des Uferschutzplans Nr. 1 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.


Das Mitwirkungsdossier, bestehend aus dem Überbauungsplan im Massstab 1:500, den Überbauungsvorschriften, den Änderungen des Zonenplans und des Uferschutzplans Nr. 1, dem Erläuterungsbericht, dem Richtprojekt und dem Bericht zur Baugrunduntersuchung liegt 30 Tage, vom 15. November 2024 bis und mit 16. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung auf.


Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden.
Die Eingaben sind brieflich an die Gemeindeverwaltung Erlach, Amthausgasse 10, 3235 Erlach, oder per Mail an info(at)erlach.ch zu richten.


Unterlagen:
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Änderung Zonenplan und Uferschutzplan Nr. 1
Erläuterungsbericht
Richtprojekt
Bericht Baugrunduntersuchung



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