Fakultatives Referendum Verpflichtungskredit

19.01.2023

Der Gemeinderat hat an der Gemeindeversammlung vom 07.12.2022 über die Publikation des fakultativen Referendums betreffend Verpflichtungskredit "Entsorgung: Sanierung Sammelstellen" informiert.

Der nachfolgende Beschluss des Gemeinderates gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) vom 19. September 2001 unterliegt gemäss Art. 36 der GO dem fakultativen Referendum:

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Januar 2023: Erneuerung bestehende Entsorgungslösung; Sanierung Sammelstellen Du Port-Parkplatz und Gemeindehaus; Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 125'000.00.

Gemäss Art. 36 der GO können 5% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, bis zum 20. Februar 2023, gegen diesen Ausgabenbeschluss das Referendum ergreifen, damit der Kredit der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Erlach einzureichen, wo innerhalb der Referendumsfrist auch die Akten zum Geschäft aufliegen.

Auflageakten

Erlach, 17. Januar 2023

Gemeinderat Erlach

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