13.02.2025
Der Beschluss des Gemeinderates unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2024 die Kreditabrechnung mit einer Überschreitung von CHF 39'812.10 (Nachkredit) genehmigt.
Der Beschluss über den Nachkredit unterliegt gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Bst. c in Verbindung mit Art. 24 der Gemeindeordnung (GO) dem fakultativen Referendum, da der Nachkredit die Finanzkompetenz des Gemeinderates (10% des ursprünglich genehmigten Kredites) übersteigt. Das Auflagedossier finden Sie hier.
Gemäss Art. 36 der GO können 5% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, bis zum 17. März 2025, gegen diesen Ausgabenbeschluss das Referendum ergreifen, damit der Nachkredit der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.