28.03.2024
Geplante Aufhebung im Spätherbst 2024
In Anwendung von Art. 18 und 24 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Erlach plant die Gemeinde Erlach, im Spätherbst 2024 die unten eingezeichneten Erd- und Urnengräber auf dem oberen Friedhof aufzuheben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck, Grabsteine und Bepflanzungen bis am 30. September 2024 zu entfernen. Nach Ablauf der Frist werden die Gräber im Auftrag der Einwohnergemeinde aufgehoben und weitere Ansprüche der Hinterbliebenen sind ausgeschlossen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung.