Gräberaufhebung Friedhof Erlach

28.03.2024

Geplante Aufhebung im Spätherbst 2024

In Anwendung von Art. 18 und 24 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Erlach plant die Gemeinde Erlach, im Spätherbst 2024 die unten eingezeichneten Erd- und Urnengräber auf dem oberen Friedhof aufzuheben.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck, Grabsteine und Bepflanzungen bis am 30. September 2024 zu entfernen. Nach Ablauf der Frist werden die Gräber im Auftrag der Einwohnergemeinde aufgehoben und weitere Ansprüche der Hinterbliebenen sind ausgeschlossen.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen