08.05.2024
Traktanden und Unterlagen zur Gemeindeversammlung
Die ordentliche Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 12. Juni 2024 um 20:00 Uhr in der Aula der Oberstufenschule Erlach (Vinelzstrasse 54, 3235 Erlach) statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll vom 6. Dezember 2023 lag öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Bürger:innen der Einwohnergemeinde Erlach ab dem 18. Altersjahr freundlich eingeladen.