Reglement Geschäftsprüfungs ausschuss
Der Geschäftsprüfungsausschuss hat einen permanenten Prüfungsauftrag. Er kontrolliert die Unterstützungs- und Betreuungspraxis des regionalen Sozialdienstes während des Jahres in periodischen Abständen oder bei vorliegen bestimmter Probleme.
| Datum: | 27. Jan. 2005 |
| Herausgeber: | Regionale Sozial- und Vormundschaftskommission Erlach |
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