Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis zum effektiven Wegzugstag bei uns am Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsschein oder Aufenthaltsausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Schweizerinnen und Schweizer haben anschliessend 14 Tage Zeit, um sich in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Bei Personen anderer Staatsbürgerschaften beträgt die Frist 8 Tage.