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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis zum effektiven Wegzugstag bei uns am Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Niederlassungsschein oder Aufenthaltsausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Schweizerinnen und Schweizer haben anschliessend 14 Tage Zeit, um sich in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Bei Personen anderer Staatsbürgerschaften beträgt die Frist 8 Tage.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohnerkontrolle 032 338 88 88 gratis

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