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Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt:Werkhof

Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte verwenden Sie für den Abfall ausschliesslich MÜVE-Gebührensäcke, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen, dies in Form einer Kehrichtbussenverfügung.

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:
  • 17 l-Sack Fr. 0.80
  • 35 l-Sack Fr. 1.45
  • Sperrgut-Vignette Fr. 2.30
  • Gewerbecontainer-Vignette Fr. 21.-

Jährliche Grundgebühr Haushalte: Fr. 130.--.

Das Grüngut wird jeden Mittwoch abgeführt.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen in unserer Gemeinde die Abfallsammelstellen oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Info, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert und kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Verantwortlich Telefon Preis
Werkhof 032 338 24 77 siehe Text

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Autor Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Abfallkalender Einwohnergemeinde Erlach Jürg Bingisser Publikation 11. Dez. 2008 (pdf, 1162.3 kB)  
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