Regionaler Sozialdienst Erlach
| Adresse: | Müntschemiergasse 1, 3232 Ins |
| Telefon: | 032 312 80 90 |
| Telefax: | 032 312 80 91 |
| E-Mail: | sozialdienste@erlach.ch |
| Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag von 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen, Freitagnachmittag bis 16.00 Uhr |
Angeschlossene Gemeinden Der Regionale Sozialdienst Erlach ist zuständig für die Gemeinden:
- Brüttelen
- Epsach
- Erlach
- Finsterhennen
- Gals
- Gampelen
- Hagneck
- Ins
- Lüscherz
- Müntschemier
- Siselen
- Täuffelen-Gerolfingen
- Treiten
- Tschugg
- Vinelz
AUFGABEN UND DIENSTLEISTUNGEN Beratungen Wir beraten Sie bei persönlichen, sozialen, finanziellen und rechtlichen Anliegen. Wenn nötig, vermitteln wir Ihnen die richtige Fachstelle. Die erste Kontaktaufnahme kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Dabei werden Sie informiert, welche Unterlagen Sie zu einem ersten Gespräch mitnehmen müssen.
Sozialhilfe bei finanziellen Notlagen Wenn alle anderen finanziellen Hilfsquellen wie Versicherungen, Lohnguthaben, Arbeitslosenkasse und Vermögen ausgeschöpft sind, können Sie den Antrag auf Sozialhilfeleistungen stellen. Eine Sozialarbeiterin klärt mit Ihnen die Situation umfassend ab. Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt zur Sozialhilfe.
Zuschuss nach Dekret Wenn Ihre AHV- oder IV-Rente trotz den Ergänzungsleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken, können Sie einen Antrag auf Zuschuss nach Dekret stellen.
Kindes- und Erwachsenenschutz Der Sozialdienst prüft Gefährdungsmeldungen und leitet nach Notwendigkeit vormundschaftliche Massnahmen oder Kindesschutzmassnahmen ein. Je nach Art der Massnahme werden Unterstützung im täglichen Leben geleistet, Vertretung bei bestimmten Geschäften oder Rechtsverfahren vorgenommen oder Einkommen und Vermögen verwaltet. Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, wird erforderlichenfalls ein Beistand ernannt, der das Kind bei der Feststellung der Vaterschaft unterstützt und die Unterhaltspflicht klärt. Ausserdem prüft und genehmigt die Behörde Unterhaltsverträge, die zwischen den Eltern abgeschlossen wurden. Der Sozialdienst begleitet Adoptionsverfahren und macht die notwendigen Abklärungen.
Wenn eine erwachsene Person wegen eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu erledigen, leitet der Sozialdienst die erforderlichen Hilfestellungen oder Massnahmen ein. Die Abklärung umfasst Gespräche mit den Betroffenen und ihrem Umfeld und ist vertraulich. Wenn nötig, wird eine erwachsenenschutzrechtliche Massnahme bei der Regionalen Sozial- und Vormundschaftskommission beantragt (Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft). Private Beistände werden in ihrer Arbeit unterstützt und beraten.
Pflegekinderaufsicht Wir übernehmen die Abklärung der Tages- und Familienpflegeplätze und stellen der Vormundschaftsbehörde den Antrag zur Erteilung der Pflegebewilligung.
Alimentenbevorschussung und –Inkassohilfe Wenn der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt, leistet der Sozialdienst auf Gesuch hin Hilfe beim Inkasso und bevorschusst die monatlichen Alimente. Für Frauenalimente kann der Inkassodienst in Anspruch genommen werden.
Personen |
| Leitung | Funktion | Telefon |
| Zurflüh, Liliane | Leitung RSD und Vormundschaftssekretärin | 032 312 80 90 |
Name | Funktion | Telefon |
| Balmer, Petra | Buchhaltung | 032 312 80 90 |
| Bloch, Nadine | Praktikantin | 032 312 80 90 |
| Hofstetter, Corinne | Praktikantin | 032 312 80 90 |
| Hostettler, Manuela | Administration Vormundschaftssekretariat | 032 312 80 90 |
| Johner, Madeleine | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
| Mori, Ruth | Sekretariat | 032 312 80 90 |
| Nussbaum, Stefan | Sozialarbeiter | 032 312 80 90 |
| Nydegger, Thomas | Sozialarbeiter | 032 312 80 90 |
| Ruepp, Tabith | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
| Schaffer, Therese | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
| Sommer, Lena | Sekretariat | 032 312 80 90 |
| Tanner, Susanne | Sozialarbeiterin (Pflegekinderaufsicht) | 032 312 80 90 |
Publikationen