Schlichtungsbehörde ("Mietamt")
Beraten, vermitteln, entscheiden: Dies sind die Hauptaufgaben der Schlichtungsbehörde für Mieter und Hauseigentümer. Die Schlichtungsinstanz gilt als Service public und ist im Gesetz verankert.
Jeder Mieter und jeder Hauseigentümer kann sich in der Schweiz an eine Schlichtungsbehörde wenden, falls es zu einem Konflikt zwischen den beiden Parteien kommt.
Aufgaben der Schlichtungsbehörden
Die Schlichtungsbehörden haben den Auftrag, die Parteien zu beraten, zwischen ihnen zu vermitteln und wenn möglich eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn die Parteien es verlangen, amtet die Schlichtungsbehörde als Schiedsgericht. In diesem Fall ist ihr Entscheid endgültig und kann nicht mehr an den Richter weiter gezogen werden. Wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist, überweist sie die Begehren des Mieters an die zuständige Behörde (Art. 274g OR).