Problempflanze Ambrosia: Meldepflicht!
Problempflanze Ambrosia: Meldepflicht!
Ambrosia müssen neu gemeldet und die Pflanzen ausgerissen werden!
Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze Ambrosia in der Schweiz aus. Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung besteht eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2006 müssen Standorte dieser Pflanze gemeldet und die Pflanzen vernichtet werden.
Das Aufrechte Traubenkraut oder die Beifussblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia L.) gehört zur Familie der Korbblütler und wurde ursprünglich aus Nordamerika eingeschleppt. Seit kurzem breitet sie sich relativ rasch in der Schweiz aus. Wegen ihrem hohen flächendeckenden Ausbreitungspotential kann sie die einheimische Flora verdrängen. Die Ausbreitung stellt ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar. Die Pflanzen verursachen heftige Allergien, besonders durch den Pollen; aber auch bei Hautkontakt mit dem Blütenstand. In schweren Fällen kommt es zu Atemnot oder zu Asthmaanfällen. Die späte Blütezeit verlängert den Zeitraum, in dem Pollenallergiker leiden müssen.
Die Pflanze ist einjährig, 20 bis 150 cm gross, keimt im April und blüht von Juli bis Oktober. Sie hat eine Pfahlwurzel, der Stängel ist meist rötlich und behaart, die Blätter sind doppelt fiederteilig, gestielt und beide Seiten sattgrün mit weisslicher Nervatur. Ambrosia vermehrt sich nur über die Samen, den Frost überlebt sie nicht.
Ambrosia verbreitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen, Erdtransporte, Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie findet sich daher vorwiegend in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von Strassen und Bahnen, auf Ruderalflächen wie Kiesgruben, Kompostplätze, Baustellen oder in landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. in Sonnenblumen).
Meldung und Bekämpfung sind obligatorisch. Wie geht man vor?
- Allergiker sollen den Pflanzen fern bleiben.
- Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung.
- Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütezeit Staubmaske tragen.
- Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden.
- Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben
Vorkommen melden auf der Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Fachstelle für Pflanzenschutz des Kantons Bern, Rütti, 3052 Zollikofen (Tel 031 / 910 51 53 oder per e-mail:
michel.gygax@vol.be.ch). Oben genannte Stellen helfen gerne auch weiter beim Bestimmen der Pflanzen.
Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren.
Offenen Boden durch die Besiedlung mit einheimischen Pflanzen vermeiden.
Weitere Informationen bei folgenden Internetadressen:
www.acw.admin.ch www.cps-skew.ch www.umwelt-schweiz.ch www.nationalstrassen.ch
Datum der Neuigkeit 1. Jan. 2007